Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten ein Testament zu errichten.
Die einfachste ist, zunächst ein handschriftliches Testament zu errichten. Es ist eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Auch Datum und Ort sollten angegeben werden.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit ein notarielles Testament zu erstellen, wobei der Notar den letzten Willen aufnimmt.
Bei Ehegatten gibt es außerdem die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Zur Wirksamkeit ist es notwendig, dass ein Ehegatte es handschriftlich verfasst und beide Ehegatten unterzeichnen. Es muss zum Ausdruck kommen, dass das Testament den Willen beider Ehegatten beinhaltet. Hier ist zu beachten, dass der überlebende Ehegatte dieses Testament nicht mehr abändern kann. Sollte dies gewünscht sein, muss das Testament eine entsprechende Formulierung enthalten.
Im Fall des Scheiterns einer Ehe sollten Sie unbedingt daran denken, ein Testament zu errichten bzw. ein vorhandenes Testament abzuändern. Wir beraten Sie hierzu gerne.