Für die Stellung des Scheidungsantrages bei Gericht werden neben den persönlichen Angaben die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde der Kinder sowie Angaben zum Vermögen und Netto-Arbeitseinkommen benötigt. Der Scheidungsantrag muss vor deutschen Familiengerichten immer durch einen Anwalt eingereicht werden. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist und der andere dem Antrag zustimmt.
Für den Fall der einvernehmlichen Scheidung können Sie gerne unser Online-Scheidungsformular verwenden. Andernfalls fordern Sie bitte unseren Mandantenaufnahmebogen per E-Mail an und setzen Sie sich wegen einer Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei in Verbindung.