Grundsätzlich bleibt es auch bei Trennung/Scheidung der Eltern bei dem gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile.
Beansprucht ein Elternteil das Sorgerecht für sich, muss ein Antrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Voraussetzung für die Übertragung des Sorgerechts auf ein Elternteil ist eine Kindeswohlgefährdung. Sollte zwischen den Eltern Streit über Teile des Sorgerechtes, wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögens- oder Gesundheitssorge, Passangelegenheiten etc. bestehen, muss ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht werden, wobei in dringenden Angelegenheiten auch ein Eilverfahren möglich ist.